Haus-, Benutzungs- und Gebührenordnung V10 / Letzte Speicherung 28.11.2017 15:25:00)

Herausgeber:
AKV-Sammlung Crous gGmbH (nachfolgend kurz: Sammlung Crous)
Stand August 2016

§ 1 Zweck und Ziel der Einrichtung

Die Sammlung Crous ist eine private Kultureinrichtung einer stadtgeschichtlichen Sammlung von Aquensien. Aquensien sind Belege aus dem lokalen Umfeld der Stadt Aachen, des ehemaligen Kreises Aachen, der Region und der EUREGIO einschließlich der grenznahen Gebiete in Belgien und den Niederlanden.

Das Archiv der Sammlung Crous beinhaltet Literatur/Druckstücke, Grafiken, Bilder, Fotografien, Ansichtskarten/Postkarten, historische Wertpapiere/Aktien, Firmenwerbung und Firmenrechnungen, Zeitungsartikel sowie digital erfasste Informationen.

§ 2 Nutzung und Bereitstellung von Informationen, Daten, Bildern

Die Sammlung Crous ist eine Fundgrube für Historiker, geschichtlich interessierte Laien, Schüler und Studenten . Jeder Interessierte kann die Angebote der Sammlung Crous nutzen. Die in der Präsenzsammlung bereitgestellten Objekte können in den Räumen der Sammlung Crous ein-/angesehen werden. Auskünfte werden auch telefonisch, schriftlich oder per email erteilt.

Die Nutzung wird vorwiegend durch ehrenamtlich tätige Mitarbeiter ermöglicht. Auf Wunsch bieten diese eine persönliche, individuelle Beratung und Unterstützung bei den Recherchearbeiten.

Bei Bedarf können Scans, Kopien oder Fotografien der Objekte sowohl für den privaten Gebrauch wie für kommerzielle Veröffentlichungen zur Verfügung gestellt werden. Der Verwendungszweck ist bei Anforderungen konkret mitzuteilen. Die Bereitstellung erfolgt in der Regel per USB-Stick, email oder Online-Datenübertragung (z. B. mittels WeTransfer), Brief oder Kopie.

In allen Fällen ist bei jeder Art der Verwendung die Herkunft zu jedem Objekt wie folgt zu zitieren: „AKV-Sammlung Crous, Aachen“. Von gedruckten Veröffentlichungen ist der Sammlung Crous mindestens ein Beleg-Exemplar kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Die Sammlung Crous behält sich vor, in jedem Einzelfall auf Basis der vorhandenen Informationen eine Entscheidung zur Bereitstellung von Informationen/Objekten zu treffen. Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung bzw. Erteilung von Auskünften.

Ausleihen von Objekten sind grundsätzlich nicht möglich! Bei Anforderungen von Institutionen (z. B. Museen) entscheiden Beirat und Geschäftsführung im Einzelfall über eine abweichende Handhabung. Ausschlaggebend ist hierbei das öffentliche Interesse (z. B. seltene Objekte der Stadtgeschichte im Original zu präsentieren).

Hilfreich, aber nicht zwingend notwendig, ist eine vorherige Anmeldung des Besuches (telefonisch oder per email) mit einem konkreten Hinweis auf das gewünschte Thema bzw. die gesuchten Objekte.

§ 3 Aushändigung/Benutzung von Medien

Die Medien/Objekte werden in den Räumen der Sammlung in der Regel im Original vorgelegt. Sie sind mit Sorgfalt zu behandeln. Vom Nutzer dürfen ohne Genehmigung keine Kopien oder Fotos angefertigt werden. Dies wird bei Bedarf vom Personal erledigt.

Bei Literatur können zur Markierung bereitgestellte Papierstreifen in die Buchseiten eingelegt werden. Das Anbringen von Anstreichungen oder Einkleben von z. B. post-it-Zetteln ist absolut untersagt, da diese Klebezettel beim Entfernen häufig zu Beschädigungen des Originals führen.

Für die Beschädigung von Objekten haftet der Benutzer in vollem Umfang.

Bei Vorlage von Alben (Ansichtskarten, Fotografien u. a.) dürfen keine Objekte entnommen werden. Zettel für handschriftliche Notizen sowie Bestellblätter stehen zur Verfügung.

Zu notieren sind

– bei Literatur
Signatur, Inventarnummer sowie Verfasser und Titel
– beiAnsichtskarten
Nummer des Albums, Inventarnummer der Karte und Kurzbeschreibung der Ansicht
– bei Grafiken
Nummer des Albums, Inventarnummer und Kurzbeschreibung der Ansicht
– bei Fotografien
Nummer des Albums, Inventarnummer und Beschreibung der Ansicht
– bei Aktien/Wertpapieren/ Firmenrechnungen und -werbung
Nummer des Albums, Inventarnummer Und Beschreibung des Objektes
– bei Zeitungsartikeln
Nummer des Ordners und Registers, Artikel-Überschrift, Name der Zeitung und
Datum der Veröffentlichung

§ 4 Lizenzen, Veröffentlichungsrechte

Die Sammlung Crous kann die Veröffentlichung bzw. den Abdruck genehmigen, wenn es sich um eigene Objekte der Sammlung handelt oder der Objekteigner die Genehmigung zur Veröffentlichung der Sammlung Crous übertragen hat (z. B. bei privaten Fotos). Dabei können Auflagen erteilt werden, z. B. Nennung des Objekteigners (Besitzers) oder der Herkunft des Bildes.

Grundsätzlich müssen Urheber- und Abbildungsrechte vom Nutzer anerkannt und die hierzu vorgegebenen Vorschriften beachtet werden. Wenn nötig, sind Nutzungsrechte eigenständig beim Rechteinhaber einzuholen.
Im übrigen haftet bei Veröffentlichung der Nutzer nach den gesetzlichen Vorschriften völlig selbstständig. Die Sammlung Crous kann nicht haftbar gemacht werden.

§ 5 Hausordnung

In den Räumen der Sammlung Crous sind Essen, Trinken und Rauchen nicht erlaubt. Garderobe und Taschen sind im Vorraum abzulegen bzw. bei Bedarf einzuschließen (Kostümraum).

Jeder Besucher hat ein Besuchsblatt mit seinen Daten auszufüllen. Zur Prüfung der Identität ist der Personalausweis vorzulegen. Besucher unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Genehmigung eines Erziehungsberechtigten. Juristische Personen können durch von ihnen schriftlich bevollmächtigte Personen teilhaben.
Die Daten werden ausschließlich zur Registrieung der Nutzer und zu statistischen Zwecken erfasst. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

Personen, die gegen diese Bestimmungen oder Anordnungen der Mitarbeiter verstoßen, können von der Benutzung ausgeschlossen werden.

Die Räume der Sammlung Crous werden videotechnisch überwacht. Der Besucher erklärt sich mit der Aufzeichnung einverstanden.

Auf Wunsch kann der Besucher in eine Informationsliste aufgenommen werden, um regelmäßig über Veranstaltungen der Sammlung Crous informiert zu werden.

§ 6 Gebührenordnung

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften können Leistungen und Veranstaltungen der Sammlung Crous nicht kostenlos angeboten werden.

Für den Besuch von Veranstaltungen (Vorträgen, Führungen, Ausstellungen, ff.) wird eine Teilnehmergebühr von 5,00 € pro Person erhoben. Dies gilt ebenso bei Sonderveranstaltungen für Gruppen/Vereine, jedoch mindestens 50,00 € je Veranstaltung.

Mitglieder des Fördervereins haben freien Eintritt.

Kosten für Dienstleistungen und Material:

Fotokopien und Ausdrucke DIN-A 4 schwarz-weiß 0,10 €.
Ausdrucke DIN-A 4 farbig 0,30 €.

Die Bereitstellung von Fotografien, Scans, Kopien erfolgt nur durch die Mitarbeiter der Sammlung Crous. Die Gebühr richtet sich nach dem durch die Mitarbeiter zu leistenden Aufwand und der Art und Anzahl der gewünschten Objekte. Für einfache Anfragen mit einem Aufwand bis zu einer halben Stunde und maximal zehn angefragten Objekten entstehen Kosten in Höhe von 15,00 €. Jede weitere angefangene halbe Stunde Zeitaufwand wird mit 10,00 € berechnet.

Für die kommerzielle Verwendung von Bildmaterial (z. B. typische Verwendung für Druckstücke in einer Auflage bis zu 5000 Stück) wird je Objekt eine Gebühr von 10,00 € erhoben. In anderen Fällen ist die zu entrichtende Gebühr individuell zu vereinbaren.

Bei notwendigem Versand werden Porto und Verpackung individuell nach Anfall berechnet.

Die anfallenden Kosten können vor Ort gegen Quittung beglichen werden. Auf Wunsch kann die Zahlung auf Rechnung erfolgen, die dem Nutzer schriftlich zugestellt wird.

Ausnahmen:

Die Nutzung für wissenschaftliche und schulische Zwecke ist bis auf anfallendes Material kostenfrei. Eine daraus folgende kommerzielle Nutzung ist hierbei ausgeschlossen und entsprechend den vorstehenden Bestimmungen zu handhaben.

Personen/Autoren, die Veröffentlichungen im Auftrag der bzw. für die Sammlung Crous anfertigen (z. B. Rallye-Journal, SENIO-Magazin, Artikel im Rahmen der Schriftenreihe) erhalten alle notwendigen Unterlagen kostenlos.

Ebenso sind Recherchen und Bereitstellungen im Rahmen von Einreichungen für den Helmut A. Crous-Geschichtspreis kostenfrei, wobei die Verwendung auf diesen Zweck beschränkt wird.

Das Angebot zum jährlich stattfindenden „Tag des offenen Denkmals“ ist für Besucher kostenlos.

§ 7 Sonstige Angebote

Veröffentlichungen

Im Rahmen der Schriftenreihe publiziert die Sammlung Crous mindestens einmal jährlich einen Beitrag zur regionalen Geschichte. Regelmäßig werden über Facebook Bilder aus dem Sammlungsbestand veröffentlicht. In dem zweimonatlich erscheinenden SENIO-Magazin veröffentlicht die Sammlung Crous unter der Rubrik ANSICHTEN regelmäßig einen Beitrag zur Geschichte Aachens.

Führungen, Veranstaltungen

Es werden Führungen durch die Sammlung sowie Vorträge zu geschichtlichen Themen angeboten.

§ 8 Zusammenarbeit mit Organisationen / Vereinen / Institutionen

Die Sammlung Crous pflegt eine enge, kooperative Zusammenarbeit mit vielen „verwandten“ Institutionen in der Region, insbesondere mit dem Stadtarchiv Aachen, der Stadtbibliothek Aachen, dem Internationalen Zeitungs-Museum, den Hochschul-Bibliotheken, der Diözesan-Bibliothek, dem Aachener Geschichtsverein usw.

§ 9 Unterstützung

Als gemeinnützige GmbH ist die Sammlung Crous auf externe Förderung angewiesen. Diese ist auf vielfältige Weise möglich:
– finanzielle Zuwendungen
– Sach- Zuwendungen (z. B. Schenkungen von Aquensien)
– Übernahme von Patenschaften für Bücher oder Grafiken von außergewöhnlicher historischer Bedeutung (zur Restaurierung, Pflege, Aufarbeitung, Veröffentlichung)
– ehrenamtliche Mitarbeit

Darüber hinaus ist die Mitgliedschaft im Förderverein möglich und vorteilhaft.

Ab einem Betrag von 100,00 € können steuerlich wirksame Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.

§ 10 Förderverein

Der Förderverein unterstützt die Sammlung Crous ideell, finanziell sowie durch Veranstaltungen und persönliche Werbung.
Zu Veranstaltungen der Sammlung Crous haben Mitglieder des Fördervereins freien Eintritt. Bei der Bereitstellung von Objekten wird ein Rabatt von 50 % gewährt.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag liegt zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Informationsblattes bei
– 36 € für Einzelmitglieder
– 120 € für Firmen/juristische Personen

§ 11 Informationen, Kontakt

AKV-Sammlung Crous gGmbH
Kurhausstraße 2c, 52062 Aachen
2. Etage (kein Aufzug)
Tel. 0241 / 47031121
email: info@sammlung-crous.de
web: www.sammlung-crous.de

Öffnungszeiten

Jeden Dienstag (außer an Feiertagen) von 14:00 bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung. Außerdem zu besonderen Anlässen, Veranstaltungen, die in Presse und Internet angekündigt werden. Aktuelle Veränderungen werden auf der Webseite bekanntgegeben.
Lage: Ideal direkt am Bushof in Aachen
2. Etage ohne Aufzug, aber mit Sitzgelegenheit auf den Treppenabsätzen.
Parken z. B. im Bushof-Parkhaus der APAG oder im Q-Park EBV-Carré am alten Bushof

Eine Anmeldung des Besuchs (telefonisch, schriftlich oder per email) ist von Vorteil.

§ 12 Gültigkeit und Veröffentlichung der Bestimmungen

Diese Bestimmungen sind im vollen Textlaut als Aushang am Zugang zur Sammmlung Crous für jeden Besucher sichtbar angebracht. Mit dem Betreten der Sammlung Crous erklärt sich der Besucher automatisch damit einverstanden.
Auf Wunsch kann der gedruckte Text ausgehändigt werden.